Forum Archaeologiae - Zeitschrift für klassische Archäologie 75 / VI / 2015

DAS ARCHÄOLOGISCHE CABINET DER UNIVERSITÄT GRAZ – ZUR GRÜNDUNG IM JAHRE 1865 UND ZU DEN FRÜHESTEN ERWERBUNGEN

Vor nun genau 150 Jahren regten die beiden Professoren der klassischen Philologie, Karl Schenkl und Maximilian Theodor von Karajan, sowie der Professor der deutschen Sprache und Literatur und zu dieser Zeit Dekan der philosophischen Fakultät Karl Tomaschek die Gründung eines Archäologischen Cabinets an der Universität Graz an. Folgender Beitrag versucht anhand der vorhandenen, zum Teil hier erstmals vorgelegten, zeitgenössischen Schriftquellen auf die Gründung des Cabinets und die ersten zwei Jahre seines Bestehens näher einzugehen und die frühesten Erwerbungen aus diesen Anfangsjahren mit den jeweiligen Provenienzen vorzustellen [1].

Von der Idee, ein Archäologisches Cabinet an der Universität Graz einzurichten, erfahren wir erstmals in einer von Schenkl verfassten, von seinen zwei Kollegen mitunterzeichneten Eingabe vom 27. Januar 1865 an die philosophische Fakultät, in der die Beweggründe zu diesem Unternehmen dargestellt werden; die Eingabe beginnt [2]:
Während in den drei ersten Jahrhunderten seit dem Wiedererwachen der classischen Studien dieselben hauptsächlich auf die Kritik und Interpretation der Schriftsteller beschränkt blieben, hat die Altertumskunde in der Mitte des vorhergehenden Jahrhunderts durch Winckelmann eine neue großartige Entwicklung erfahren. Die Kunstdenkmäler, welche man früher bloß mechanisch gesammelt und beschrieben hatte, erschienen nun als ein integrierender Theil der gesammten antiken Cultur, die sich mit ihrer Ausbildung und ihren Verfalle in denselben wiederspiegelte. Nicht lange darnach sprach der große F. A. Wolf den Satz aus, welcher die Grundlage für die Altertumswissenschaft in unserer Zeit bildet, daß nämlich der Philologe, wenn er auf diesen Namen Anspruch machen wolle, das gesammte Leben der Alten, die gesammte antike Cultur kennen müße. Nur eine solche Kenntniß begründe ein tiefer gehendes Verständniß des Altertums; alles andere sei Stückwerk und könne von dem Vorwurfe der Einseitigkeit nicht frei bleiben."
Neben dem Philologen und Pädagogen Friedrich August Wolf, der den Grund zu einer umfassenden Altertumswissenschaft legte [3], beriefen sich Schenkl & Co. in dieser Eingabe noch auf weitere Personen wie Friedrich Gottlieb Welcker und Karl Otfried Müller, die als Begründer der klassischen Archäologie galten. Da beide Professoren für klassische Philologie bereits realienkundliche Vorlesungen in ihre Lehre aufgenommen hatten [4], erkannten sie die Notwendigkeit, ein Cabinet aufzubauen, das „(...) eine Sammlung von Gypsabgüßen bedeutender Werke der antiken Kunst aus den verschiedenen Perioden derselben umfassen sollte". Aus eigener Anschauung kannten sie die archäologischen Sammlungen an den Universitäten zu Breslau (Wroclaw), Bonn und Göttingen, auf die sie sich in dieser Eingabe beriefen. Die für dieses neu zu begründende Grazer Cabinet erworbenen Abgüsse sollten „(...), einstweilen in der Aula unserer Universität oder dem Sale der Bibliothek aufgestellt werden, bis sich ein entsprechendes Locale hiefür gewinnen läßt."
Dieser Antrag auf „Begründung eines solchen archäologischen Cabinetes" wurde noch am selben Tag in der Sitzung des philosophischen Professorenkollegiums vom 27. Januar 1865 eingebracht [5]: „Z. 58 – Prof. Dr. K. Schenkl verliest eine Eingabe der Proff. D.D. Schenkl, Tomaschek und v. Karajan, worin der von ihm angeregte Gedanke, ein mit der Universität verbundenes archaeologisches Museum durch Privatmittel zu begründen, der Unterstützung von Seite der Facultät empfohlen wird. / Das Collegium spricht freudig seine Gutheißung dieses Unternehmens aus." Damit war das Archäologische Cabinet von der philosophischen Fakultät angenommen. Am 2. März 1865 ging man damit an die Öffentlichkeit, um so direkte Spenden einzuwerben und auf populär-wissenschaftliche Vorträge im „Saale der Ressource" aufmerksam zu machen, deren Erlöse aus dem Verkauf von Eintrittskarten dem Cabinet zugewidmet waren [6]. Mit dieser neuen Einrichtung ergab sich jedoch für die Fakultät eine zusätzliche Schwierigkeit wegen der gerade damals akuten Raumnot an der Universität; eine diesbezügliche Eingabe an das Ministerium für Cultus und Unterricht bezüglich der Miete neuer Lokalitäten wurde unterm 17. Februar 1865 dem Rektorat zur Vorlage im akademischen Senat übergeben [7]. Vom Ministerium erhoffte man sich, dass „eine solche Sammlung wenigstens für einige Zeit in einem Miethlocale untergebracht werden (könnte), aber nicht ohne Sorge, weil nur ein fester Verschluß und eine gehörige Überwachung sichere Garantie für ein solches Cabinet bieten können. Es ist daher durchaus wünschenswerth, daß eine solche Sammlung ein Locale innerhalb des Universitätsgebäudes erhalte, weil nur in diesem Falle die oben bezeichneten Bedingungen gehörig erfüllt werden können.“
In der Folge wurden die Statuten des archaeologischen Cabinetes in sechs Paragraphen ausgearbeitet, die eigentumsrechtliche, inhaltliche und administrative Bestimmungen regelten (nun ist erstmals die Rede von originalen Stücken der Antike) [8]:
§ 1 – Das archäologische Cabinet bildet einen (...) mit der philosophischen Facultät verbundenen Bestandtheil der Universität zu Gräz und ist ein Eigentum des Staates.
§ 2 – Die Bestimmung des archäologischen Cabinetes ist die Hilfsmittel für Vorlesungen über die Kunst der Griechen und Römer darzubieten, (...). Übrigens soll dieses Cabinet auch Künstlern, (...), und zu bestimmten Stunden auch dem gebildeten, kunstliebenden Publikum offen stehen.
§ 3 – Das archäologische Cabinet soll folgende dem bezeichneten Gebiete der Kunst angehörige Gegenstände umfassen: a) Originalwerke, (...). b) Nachbildungen antiker Originalien, (...). c) Kupferwerke und Photographien, (...).
§ 4 – Die Mittel, durch welche das archäologische Cabinet begründet und erweitert werden soll, sind außer dem bereits vorhandenen Vermögen und den gemachten Schenkungen die Erträgniße populär-wissenschaftlicher Vorlesungen, (...), und die Liberalität von Freunden der Kunst und Wissenschaft. Die Unterstützung des Staates soll zunächst nur insoweit in Anspruch genommen [werden], als sich derselbe verpflichtet, ein entsprechendes Locale zur Aufstellung der Sammlungen beizustellen und einen Beitrag zu liefern, durch welchen die nothwendigen Regiekosten gedeckt werden.
§ 5 – Die Leitung des archäologischen Cabinetes übernehmen drei Professoren der philosophischen Facultät, nämlich naturgemäß die beiden Professoren der classischen Philologie und neben ihnen noch ein aus der Facultät durch Wahl bestelltes Mitglied, (...). (...). Wenn künftig eine Professur der Archäologie errichtet werden sollte, führt der Professor dieses Faches im Vereine mit den beiden Professoren der classischen Philologie die Direction des Cabinetes. (...).
§ 6 – Diese drei Professoren bilden im collegialischen Vereine die Direction des Institutes. Sie übernehmen die Haftung für die Sammlungen, nehmen Schenkungen aller Art und die eingegangenen Gelder in Empfang und führen hierüber ein Inventar. Sie sind verpflichtet alle Jahre dem Ministerium einen genauen Bericht mit Verrechnung aller Beträge zu liefern. (...).“


Die Statuten wurden in einem Schreiben vom 1. Mai 1865 von Schenkl, Tomaschek und Karajan dem Ministerium für Cultus und Unterricht zur Genehmigung samt einem Bericht über die bereits vorhandenen Geldmittel und Kunstgegenstände vorgelegt [9]. Darin wurde ein weiteres Mal auf die Raumnot in Graz hingewiesen: „Die Universität, welche wol, was Räumlichkeiten anbetrifft, unter allen Hochschulen der Welt am schlechtesten bedacht ist, birgt nicht einmal den nöthigen Raum für die Vorlesungen, geschweige denn für ein archäologisches Cabinet." Zugleich wurde um einen jährlichen Beitrag in der Höhe von 100 Gulden angesucht, der zur Bestreitung der Regiekosten, wie „für die Reinigung des Cabinetes, für Anschaffung von Sockeln, von Kästen zur Aufbewahrung von Gemmen, Münzen u. dgl., von Gestellen zur Aufstellung von kleineren Bronzen u.s.w." dienen sollte.
Dach Einholung eines Gutachtens des Unterrichtsrates [10] genehmigte schließlich das Ministerium in einem Schreiben vom 16. Juli 1865 die Statuten des archäologischen Cabinets, die Subvention von 100 Gulden und die Zuweisung eines entsprechenden Raumes; letzteres sollte im Rahmen der Erweitung der für die Grazer Universität bestimmten Lokalitäten eine Erledigung finden [11]. Damit war das archäologische Cabinet an der Universität Graz begründet und vom Ministerium bestätigt [12].

Im erwähnten Bericht von Schenkl, Tomaschek und Karajan vom 1. Mai 1865 werden bereits „eingegangene oder definitiv zugesagte (...) Kunstgegenstände" kurz angeführt, um den Erfolg des neu begründeten Cabinets und das kaum Kosten verursachende Unternehmen besser gegenüber dem Ministerium darzustellen; neben Geldmittel in der Höhe von 660 Gulden 75 Kreuzer sind es an:
 „Kunstsachen (Gypsabgüsse):
 
 die Torsi des Eros und der Psyche  Geschenk des Professor von Karajan
 Grabstele des Aristion  Geschenk des Professor Schenkl
 die fünf schönsten Gemmen des Wiener Kabinetes  Geschenk des Professor von Lang
 Sammlung von Gemmenabdrücken aus dem Nachlasse von Thiersch  Geschenk des Professor von Lützow
 Büste des Augustus  Geschenk des Professor Schreiner
 Außerdem eine römische Lampe und eine kleine Thonfigur  Geschenk des Baurathes Essenwein

Bis auf die offenbar doch nicht erfolgten Geschenke von Schenkl, Essenwein und Schreiner können alle Objekte im Jahresbericht des Archäologischen Cabinets für 1866/67 vom 30. Juli 1867, das auch das erste vollständige Inventar beinhaltet, identifiziert werden [13]. Ein besonderes Geschenk war eine Sammlung von Gemmenabdrücken (A VI 9), die aus dem Nachlass des am 25. Februar 1860 in München verstorbenen Philologen Friedrich von Thiersch stammt (Abb. 1) [14]. In einem an Schenkl gerichteten Brief des Kunsthistorikers Karl von Lützow, der diese Sammlung von der Familie Thiersch erhalten hatte, heißt es dazu: „Es sind im Ganzen 12 in Gens und Nahmen gefaßte Tafeln mit (wenn ich recht gezählt) 748 Abdrücken. Dieselben stammen, (...), aus der Lippert'schen sogenannten Daktyliothek, machen aber kaum die Hälfte dieser Sammlung aus und sind, wie mir scheint, mit manchen fremdartigen modernen Bestandtheilen untermischt. Leider ist ihnen kein Verzeichniß oder sonstiger Text beigegeben. (...). Und was den Hauptwerth derselben ausmacht, ist, daß sie ganz in dem Zustande, wie Sie sie sehen, einst das kleine Studir- und Schlaf-Zimmer unseres Altmeisters Friedrich Thiersch in München schmückte. (...) Sie sehen, daß ich Ihnen damit ein Stück meiner schönsten Jugenderinnerungen anvertraue." In welcher Beziehung diese hier erstmals vorgelegten Grazer Schwefelabdrücke von Gemmen zu den bekannten Daktyliotheken und sonstigen Abdrucksammlungen stehen, bedarf einer genaueren Untersuchung [15].
Neben Schenkl nutzte auch Karajan noch seine Kontakte: er suchte beim Generaldirektor der Königlichen Museen zu Berlin Ignaz von Olfers um Unterstützung beim Aufbau einer Gipsabguss-Sammlung in Graz an. Dessen Antwort vom 20. Mai 1865 fiel positiv aus [16]: „Hingegen bin ich gern erbötig zur Unterstützung Ihres immer schwierigen Beginnens ein Drittheil der Preise nachzulassen. Gern auch füge ich als Zeichen meiner aufrichtigen Theilnahme an dem Aufblühen Ihrer neuen Schöpfung einige Geschenke hinzu." Aufgrund der beabsichtigten Bestellung von Gipsabgüssen in Berlin suchten Schenkl, Tomaschek und Karajan unterm 5. März 1865 um eine zollfreie Einfuhr dieser Gegenstände an, die das Finanzministerium unterm 17. März 1865 bewilligte [17]. Zusätzlich unternahmen sie es, Begünstigungen auf den Bahntransport der Abgüsse bei den betreffenden Direktionen zu erwirken. Während das preußische Handelsministerium zumindest versprach, das Ansuchen (für die Strecke von Berlin nach Oderberg/Bohumín) zu berücksichtigen, bewilligte die Kaiser Ferdinands Nordbahn (von Oderberg/Bohumín nach Wien) eine bedeutende Ermäßigung für die Dauer des Jahres 1866 und die Südbahngesellschaft (von Wien nach Graz) sogar den freien Transport [18].
In dem erwähnten ersten Schreiben von Schenkl, Tomaschek und Karajan an das Ministerium für Cultus und Unterricht vom 1. Mai 1865 werden bereits erste Gipsabgüsse erwähnt. So gehören die sog. Psyche von Capua (A I 10, heute D 182) und der Eros von Centocelle (A I 9; heute D 184), beides Geschenke von Karajan, demnach zu den ältesten Gipsabgüssen der Grazer Sammlung (Abb. 2). Dies findet auch eine Bestätigung in einer Zusammenfassung des am 11. April 1865 gehaltenen Vortrages von Karajan mit dem Titel „Über Eros und Psyche“ in der Grazer Tagespost, die seit der Gründung dem Archäologischen Cabinet größtes Interesse entgegenbrachte: „Der Vortragende führte sodann einen trefflichen Abguß des Torso in der schließlich genannten Sammlung [Centocelle] vor (...)", sowie „Der Vortragende fand abermals Gelegenheit, das Gesagte durch Anschauung zu beleben. Er führte einen meisterhaften Gypsabguß als zweite Erwerbung des hierorts an der Universität gegründeten archäologischen Museums vor. Es ist dies die Nachbildung des Psychetorso in der bourbonischen Gallerie zu Neapel; (...)."

Aus dem ersten offiziellen Jahresbericht für 1865/66 vom 31. Juli 1866 geht schließlich hervor, dass der „im ersten Stocke des Hintergebäudes gelegene Sa[le] zum archäologischen Museum bestimmt und in [ent]sprechender Weise eingerichtet" wurde [20]. Es handelt sich dabei um den ehemaligen Hörsaal der Logik neben der Aula der Universität, die beide zusammen einst das Refektorium der Jesuitenuniversität bildeten. An Originalwerken wird im Bericht „nur eine Lekythos aus einem athenischen Grabe durch Vermittlung des Archivars Hrn. Professor Zahn um 2 Gulden 50 kr. angekauft" erwähnt (B II 1; heute G 1; Abb. 3) [21]. Diese stammt mit aller Wahrscheinlichkeit aus einer zwischen 1863 bis 1865 durch den Archivar des Joanneums Josef von Zahn zum Verkauf vermittelten Sammlung aus dem Besitz des ehemaligen Direktors des Botanischen Gartens in Athen, Theodor von Heldreich [22].
Die im Januar/Februar 1866 bestellten Gipsabgüsse aus Berlin waren jedoch noch nicht eingetroffen, da kurz darauf der sog. Deutsche Krieg zwischen dem Deutschen Bund/Österreich und Preußen ausgebrochen war [23], der die schwere Finanzkrise in Österreich verschlimmerte und die Direktion des Archäologischen Cabinets in arge Bedrängnis brachte, da das Vermögen des Cabinets „zum größten Theile in Staatspapieren angelegt worden" war [24]. So bleibt für 1865/66 und der zweiten Jahreshälfte von 1866 nur eine Anzahl von Gipsabgüssen zu erwähnen, welche die Bildhauerin, Medailleurin und Gemmenschneiderin Angelica Bellonata Facius aus Weimar der Grazer Einrichtung zum Geschenk machte; so z.B. eine „Venusmaske" [25], wohl ein klassizistisches Frauenbildnis [26] (A II 9; heute D 352; Abb. 4).
Nach dem erfolgreichen Beginn der Gründung eines Archäologischen Cabinets an der Universität Graz, eingereicht an der philosophischen Fakultät am 27. Januar 1865 und genehmigt vom Ministerium für Cultus und Unterricht am 16. Juli 1865, war das folgende Jahr vom Ausbruch des Deutschen Krieges überschattet, wodurch die Bestellung von Gipsabgüssen aus Berlin verzögert wurde, aber auch das so erfolgreich aufgebaute Vermögen des Cabinets durch die damalige Finanzkrise eine empfindliche Einbuße erlitt. Das Cabinet – bereits mit einem Raum, dem ehemaligen 95 m² großen Hörsaal der Logik [27], ausgestattet – konnte in den ersten zwei Jahren lediglich ein paar Gipsabgüsse (darunter nur zwei Statuen und eine Büste), einzelne Abgüsse wie zahlreiche Abdrücke von Gemmen und als ein einziges Originalstück aus dem griechischen Altertum eine rotfigurige Lekythos aus Athen aufweisen. Mit der aus Berlin im Folgejahr 1867 einlangenden Sendung von Gipsabgüssen wird sich die Ausstattung des Cabinets schließlich erheblich vermehren [28].

[1] Zur Geschichte der archäologischen Sammlungen des Instituts für Archäologie der Karl-Franzens-Universität Graz siehe mit weiterführender Literatur: E. Pochmarski, Sammlungsgeschichte und problematische Bestände, in: F.M. Müller (Hrsg.), Archäologische Universitätsmuseen und -sammlungen im Spannungsfeld von Forschung, Lehre und Öffentlichkeit, Archäologie: Forschung und Wissenschaft 4, Spectanda 3 (Wien 2013) 226–240. 246–253.
[2] StLA, Steierm. Statth., 25-8813/1865, Z. 12464/1865. Diese Eingabe v. 27. Jan. 1865 (Beilage A zum Schreiben v. 1. Mai 1865, siehe Anm. 11) wurde von der Statthalterei nicht weitergeleitet und hat sich so in diesem Aktenbestand erhalten.
[3] F.A. Wolf, Darstellung der Alterthums-Wissenschaft, Museum der Alterthums-Wissenschaft 1, 1807, 1–145.
[4] Zu diesen ersten realienkundlichen Vorlesungen in Graz, wie „Über attische Staatsdenkmäler“ (Karajan seit SS 1859) oder „Griechische Mythologie unter Berücksichtigung der einschlägigen Kunstwerke“ (Schenkl WS 1864/65) siehe P.G. Tropper, Maximilian Theodor Ritter von Karajan (1857–1904) und A. Kernbauer, Karl Schenkl (1863/64–1875), in: W. Höflechner (Hrsg.), Das Fach Klassische Philologie an der Universität Graz vom Anfang des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart, Beiträge und Materialien zur Geschichte der Wissenschaften in Österreich, Publikationen aus dem Archiv der Universität Graz 11 (Graz 1981) 57–65. 65–98.
[5] KFUG, Univ.-Archiv, Phil. Fak., 1864/65, Z. 160; siehe dazu Protokollbuch 1864/65, Z. 161: „Prof. Schmidt übernimmt es, die Herrn Proff., welche seit einigen Jahren öffentl. Vorträge im Saale der Ressource hielten, anzugehen, ob sie nicht die dafür eingegangenen Gelder der Errichtg. des archäolog. Museums der Universität zuwenden wollten."
[6] Tagespost v. 2. (Abendblatt) und 7. März 1865. Die philologisch/„archäologischen“ Vorträge des Zyklus 1865 waren „Ueber die Zeus-Religion“ von Schenkl am 14. März 1865 und „Ueber Eros und Psyche“ von Karajan am 11. April 1865.
[7] KFUG, Univ.-Archiv, Phil. Fak., 1864/65, Z. 198, Konzept.
[8] ÖStA, MinCU, Univ. Graz, Phil., Arch. Cab., 1865, Z. 4996, Statuten; vgl. KFUG, Inst. Arch., Arch. Cab., 1865, Konzept unsig. (Handschrift von Schenkl) und undat.
[9] ÖStA, MinCU, Univ. Graz, Phil., Arch. Cab., 1865, Z. 4996; dazu StLA, Steierm. Statth., 25-8813/1865, Z. 8813/1865 (Verlust?); KFUG, Univ.-Archiv, Phil. Fak., Protokollbuch 1864/65, Z. 252; KFUG, Inst. Arch., Arch. Cab., 1865, Konzept unsig. (Handschrift von Schenkl) und undat.
[10] ÖStA, MinCU, Univ. Graz, Phil., Arch. Cab., 1865, Z. 4996, Gutachten v. 30. Juni 1865; Mitglieder: Albert Jäger, Karl von Littrow, Franz Karl Lott und Franz von Miklosich. Der Unterrichtsrat wies hier noch einmal „auf die Nothwendigkeit eines archäologischen Apparates für den klassischen Unterricht (...) und den Mangel desselben an den österreichischen Universitäten" hin.
[11] ÖStA, MinCU, Univ. Graz, Phil., Arch. Cab., 1865, Z. 4996; dazu ÖStA, MinCU, Univ. Graz, Phil., Arch. Cab., 1865, Z. 7859; StLA, Steierm. Statth., 25-8813/1865, Z. 12464/1865; KFUG, Univ.-Archiv, Phil. Fak., 1864/65, Z. 351.
[12] Wiederum wird dies der Öffentlichkeit bekanntgegeben: Tagespost v. 28. Juli 1865.
[13] KFUG, Inst. Arch., Arch. Cab., 1866/67, Inventar. Zu den fünf Wiener Gemmen siehe A VI 1–5. „Triumph des Augustus über Pannonien, Familie des Augustus, Augustus und Roma, Ptolemaios II und Arsinoë II, Jupiter auf dem Dreiwagen." Zum Jahresbericht für 1866/67: ÖStA, MinCU, Univ. Graz, Phil., Arch. Cab., 1867, Z. 6584 und 1868, Z. 3247; dazu StLA, Steierm. Statth., 25-8813/1865, Z. 10141/1867. 5499/1868; KFUG, Univ.-Archiv, Phil. Fak., 1866/67, Z. 330; KFUG, Inst. Arch., Arch. Cab., 1867/68, Schreiben vom Rektorat v. 28. Aug. 1867; vom Dekanat v. 20. Sept. 1867.
[14] KFUG, Inst. Arch., Arch. Cab., 1865, Brief Lützows v. 25. Mai 1865.
[15] Verf. dankt Valentin Kockel für weiterführende Informationen. Zu Daktyliotheken siehe grundlegend V. Kockel – D. Graepler (Hrsg.), Daktyliotheken. Götter & Caesaren aus der Schublade. Antike Gemmen in Abdrucksammlungen des 18. und 19. Jahrhunderts (München 2006); E. Zwierlein-Diehl, Antike Gemmen und ihr Nachleben (Berlin 2007); U.R. Hansson, „Die Quelle des guten Geschmacks ist nun geöffnet“. Philipp Daniel Lipperts Dactyliotheca Universalis, in: F. Faegersten – J. Wallensten – I. Östenberg (Hrsg.), Tankemönster. En festskrift till Eva Rystedt (Lund 2010) 92–101; J. Anderson, Reception of Ancient Art: the Cast Collections of the University of Tartu Art Museum in the Historical, Ideological and Academic Context of Europe (1803–1918), Dissertationes studiorum graecorum et latinorum Universitatis Tartuensis 7 (Tartu 2015); http://www.daktyliothek.de.
[16] KFUG, Inst. Arch., Arch. Cab., 1865, Brief Olfers’ v. 20. Mai 1865.
[17] KFUG, Inst. Arch., Arch. Cab., 1865, Ansuchen v. 5. März 1865; StLA, Steierm. Statth., 77-4513/1865, Z. 4513/1865 (Verlust?). 5329/1865: „im Sinne des §. 21 Z. 6 und §. 23 der vor Erinn. z. Zolltaxe".
[18] Preußische Bahn: KFUG, Univ.-Archiv, Phil. Fak., Protokollbuch 1864/65, Z. 289; 1864/65, Z. 369; KFUG, Inst. Arch., Arch. Cab., 1865/66 und 1866/67, Schreiben des preußischen Handelsministeriums v. 31. Jan. 1866 und 7. Dez. 1866. Österreichische Bahnen: StLA, Steierm. Statth., 77-4513/1865, Z. 9910/1865; KFUG, Inst. Arch., Arch. Cab., 1865/66, Schreiben der Direktion der Nordbahn v. 12. Dez. 1865.
[19] Tagespost v. 12. April 1865 (Abendblatt).
[20] Jahresbericht für 1865/66: ÖStA, MinCU, Univ. Graz, Phil., Arch. Cab., 1866, Z. 6565; dazu StLA, Steierm. Statth., 25-8813/1865, Z. 10570/1866; KFUG, Univ.-Archiv, Phil. Fak., Protokollbuch 1865/66, Z. 399; 1865/66, Z. 415.
[21] CVA Universität Graz 1, Beil. 14, 3 Taf. 49, 1–3 (G. Schwarz); wahrscheinlich aus der Sammlung von Theodor v. Heldreich in Athen.
[22] R. Fürhacker – S. Karl, Die Dokumentation historischer Restaurierungen antiker Keramik am Beispiel zweier Gefäße aus der Vasensammlung im Universalmuseum Joanneum Graz, in: E. Trinkl (Hrsg.), Interdisziplinäre Dokumentations- und Visualisierungsmethoden, CVA Österreich Beiheft 1 (Wien 2013) 119.
[23] Es gab damals sogar das Gerücht, dass man Bedenken habe, „in der jetzigen Lage von den Zugeständnissen der preußischen Regierung Gebrauch zu machen.“ Dies stellte sich dann als unrichtig heraus; siehe Tagespost v. 24. und 26. Mai 1866.
[24] ÖStA, MinCU, Univ. Graz, Phil., Arch. Cab., 1867, Z. 850.
[25] KFUG, Inst. Arch., Arch. Cab., 1866/67, Inventar v. 30. Juli 1867; 1865/66, Ausweis undat. [30. Juli 1865]: „15. Febr. 1866 – Transportspesen für die von Frau Angelica Facius in Weimar dem Cabinete geschenkten Gypsabgüsse laut Beilage A – 3 Gulden 78 Kreuzer."
[26] Verf. dankt Thuri Lorenz für diese erste Beurteilung.
[27] Nach einem Plan der Alten Universität im Priesterhausarchiv aus dem Jahr 1848.
[28] siehe dazu S. Karl, Das archäologische Cabinet der Universität Graz von 1865 bis 1877 – ad fontes (in Vorbereitung).

© Stephan Karl
e-mail: stephan.karl@chello.at

This article should be cited like this: St. Karl, Das archäologische Cabinet der Universität Graz – Zur Gründung im Jahre 1865 und zu den frühesten Erwerbungen, Forum Archaeologiae 75/VI/2015 (http://farch.net).



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